Setzen sie ein Zeichen
Barrieren abbauen Akzeptanz generieren.
Assistenzsoftware für Ihren Weg zum barrierefreien Webauftritt nach WCAG, BITV und EN301549

Jetzt starten
Digitale Barrierefreiheit? Wir liefern die Lösung.
Ob Behörde, Agentur oder Unternehmen – prüfen, verbessern und dokumentieren Sie digitale Zugänglichkeit effizient und gesetzeskonform.
Vom Live-Widget über automatisierte WCAG-Scans und PDF-Nachweise bis zu KI-Tools für Leichte Sprache und Bildbeschreibungen – unsere Softwarelösungen unterstützen Sie in allen entscheidenden Bereichen digitaler Barrierefreiheit und bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.

Assist Widget
Die Schnittstelle zur Inklusion
Unser Widget macht jede Website sofort barriereärmer – ganz ohne Umbau oder technisches Vorwissen. Es wird mit einem einzigen Codeschnipsel eingebunden, in wenigen Minuten einsatzbereit. Das Assist Widget aktiviert Kontraste, vergrößert Schriften, reduziert visuelle Reize und passt Inhalte automatisch an – wahlweise auch über voreingestellte Profile für Epilepsie, ADHS, Seh- oder Leseschwächen. Alle Einstellungen bleiben im Browser gespeichert. Nutzer kehren bei jedem Besuch direkt in den bevorzugten Modus zurück – ganz ohne Anmeldung oder Cookie-Hinweis. Das Widget läuft auf allen Geräten, ist CMS-unabhängig und aktualisiert sich automatisch. Ideal für ältere Menschen, temporär eingeschränkte Nutzer oder alle, die Barrieren einfach abbauen wollen.
Rechtsgrundlage
- BITV 2.0: § 3 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 (Wahrnehmbarkeit & Bedienbarkeit;
WCAG 1.4.x) – erfüllt u. a. die Vorgabe, dass Kontrast und Text-Zoom
jederzeit anpassbar sein müssen.
- BFSG: § 3 Abs. 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 2 Nr. 1 (digitale Dienstleistungen
müssen klare, wahrnehmbare Informationen bieten) – umgesetzt über EN
301 549 Kap. 9.

Vorlese Assistent
einfach hinhören
Mit einem Klick wird Text auf der Website hörbar. Audio Assist liest Inhalte klar und deutlich vor – ideal für Menschen mit Sehschwächen, Leseschwierigkeiten oder Konzentrationsproblemen. Funktioniert ohne zusätzliche Software, direkt im Browser – auch auf mobilen Geräten.
Rechtsgrundlage
- BITV 2.0 Anlage 2 – Ziff. 1.2.x (Alternativen für Audio/Video)
- BFSG § 4 Abs. 2 Nr. 2 (Bereitstellung gleichwertiger Audio-Alternativen
für Informationen)

Leichte Sprache
Texte, die alle verstehen
Unser KI-Modul übersetzt komplexe Inhalte automatisch in Leichte Sprache – schwierige Sachverhalte klar und einfach erklärt, direkt auf Ihrer Website.
Ideal für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringen Sprachkenntnissen. Nahtlos integrierbar und gesetzlich gefordert, Besonders relevant für Behörden und öffentliche Stellen gemäß BGG & BITV. Alle Texte sind im Backend einsehbar und individuell anpassbar.
Rechtsgrundlage
– EU-Richtlinie 2016/2102 (Art. 1 Abs. 2 i. V. m. Anhang I WCAG 2.1) –
verpflichtet öffentliche Stellen in der EU zur barrierefreien Aufbereitung
zentraler Informationen.
– § 12a BGG (Barrierefreiheit von Informationstechnik des Bundes) –
überträgt die Richtlinienpflicht ins deutsche Bundesrecht.
– BITV 2.0 § 4 Abs. 2 Nr. 3 – fordert für Kerninhalte eine Fassung in Leichter
Sprache.
– BFSG § 11 Abs. 1 – verlangt „klare und verständliche“
Nutzerinformationen, wozu je nach Zielgruppe auch Leichte Sprache gehört.
– (Bayern) Art. 10 BayEGovG – schreibt für staatliche Stellen in Bayern
zusätzlich verständliche Darstellungen in Leichter Sprache vor

Auto Image Alt-Tags
AltStar - KI generierte Bildbeschreibungen
Fehlende Alt-Texte zählen zu den häufigsten Barrieren im Web. Unser Standalone-Tool altStar behebt das automatisch: Per KI Bildanalyse entstehen sofort passende Bildbeschreibungen – für neue und bestehende Bilder. Sie behalten die volle Kontrolle: Alle Texte sind im Backend editierbar. Für mehr Inklusion, bessere Lesbarkeit – und volle Rechtssicherheit.
Rechtsgrundlage
- BITV 2.0 Anlage 2, Ziff. 1.1.1 „Text Alternatives“ (WCAG 2.1 – SC 1.1.1)
- BFSG § 4 Abs. 2 Nr. 1 (Wahrnehmbare nicht-textliche Inhalte) –
konkretisiert in EN 301 549 Kap. 9.1.1.1

incluCert – zeigen, dass Sie handeln
Barrierefreiheit dokumentieren statt nur versprechen
incluCert erstellt aus den regelmäßigen Scans Ihrer Website ein prüfbares PDF-Zertifikat, das den aktuellen Stand und bereits umgesetzte Verbesserungen dokumentiert. Ideal als Beleg gegenüber Behörden, in Ausschreibungen oder zur internen Absicherung. So zeigen Sie transparent: Wir handeln – und können es belegen.
Rechtsgrundlage
- BITV 2.0 § 3 Abs. 2 (Pflicht zur kontinuierlichen Prüfung und
Dokumentation)
- BFSG § 6 Abs. 1 (Überwachung und Nachweis der Barrierefreiheit durch
den Dienstanbieter) – Nachweis gemäß EN 301 549-Konformitätsbericht

siteScan
automatisiert. verständlich. nachhaltig.
siteScan analysiert Ihre Website regelmäßig auf Barrieren – vollautomatisch und nach WCAG 2.1. Jeder Fehler wird mit klarer Beschreibung, konkreten Lösungsvorschlägen und Hinweisen zur nachhaltigen Vermeidung gemeldet. So bleibt Ihre Website dauerhaft zugänglich – und Sie behalten jederzeit den Überblick.
Rechtsgrundlage
- BITV 2.0 § 3 Abs. 2 (Pflicht zur kontinuierlichen Prüfung und
Dokumentation)
- BFSG § 6 Abs. 1 (Überwachung und Nachweis der Barrierefreiheit durch
den Dienstanbieter) – Nachweis gemäß EN 301 549-Konformitätsbericht

Leichte Sprache – hören
Einfach erklärt, einfach gehört
Leichte Sprache wird jetzt auch hörbar: Alle vereinfachten Inhalte können direkt auf der Website vorgelesen werden – klar, natürlich und ohne zusätzliche Software. Das macht Informationen noch zugänglicher für Menschen mit Leseschwierigkeiten, kognitiven Einschränkungen oder Konzentrationsproblemen. Funktioniert auf allen Geräten – für barrierefreie Inhalte zum Lesen und Zuhören.
Rechtsgrundlage
§ 4 BITV 2.0 und EU-Richtlinie 2016/2102 – verständliche und hörbare Informationen für alle.
Sie wissen es sicher schon?
Seit 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft
Als Website-Betreiber müssen Sie ab diesem Stichtag sicherstellen, dass ihre digitalen Inhalte und Dienste für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies bedeutet, dass alle Websites, einschließlich ihrer mobilen Anwendungen und digitalen Dienste, den Barrierefreiheitsstandards entsprechen müssen, wie sie in den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 definiert sind.
Ihre Herausforderungen und unsere Lösungen
Keine klare Strategie für die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen
Unsere Lösung: Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Implementierungsstrategie, die sicherstellt, dass Ihre Website alle gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit erfüllt. Mit unserer Expertise navigieren wir Sie sicher durch die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Komplexe interne Richtlinien und langwierige Entscheidungsprozesse
Unsere Lösung: Unser flexibles Tool passt sich Ihren internen Prozessen an und ermöglicht schnelle Entscheidungen und Anpassungen. Wir unterstützen Sie dabei, Hindernisse in Ihren internen Abläufen zu überwinden und zügig voranzukommen.
Hoher Automatisierungsgrad
Dank unserer Technologie werden Barrierefreiheitsfehler automatisiert identifiziert und übersichtlich in unserem Backend zur Analyse bereitgestellt – das spart Ihnen wertvolle Zeit und unterstützt Sie auf dem Weg zur Erfüllung der Standards WCAG, BITV und EN 301 549.
Begrenztes Budget
Unsere Lösung: Unser Tool bietet Ihnen eine kostengünstige Lösung, die teure manuelle Anpassungen durch eine intelligente, automatisierte Technologie ersetzt. So erreichen Sie Barrierefreiheit effizient und budgetfreundlich.
Fehlendes Fachwissen
Unsere Lösung: Wir analysieren Ihre Website mit modernster Technologie und bieten Ihnen eine detaillierte Auswertung sowie klare Handlungsempfehlungen. Unser Tool macht es Ihnen leicht, auch ohne tiefes technisches Know-how alle notwendigen Anpassungen vorzunehmen.
Schnelle Umsetzung
Unsere Lösung: Innerhalb von Stunden sind alle notwendigen Anpassungen an Ihrer Website umgesetzt. Unsere Software arbeitet schnell und effizient, um sicherzustellen, dass Ihre Website so schnell wie möglich barrierefrei ist.
Mangel an Zeit für das Thema Barrierefreiheit
Unsere Lösung: Unsere Software automatisiert wesentliche Schritte im Prozess der Barrierefreiheit, sodass Ihre Website in kürzester Zeit optimiert werden kann. Sie müssen sich keine Sorgen um zeitaufwendige Implementierungen machen – unsere Tools machen den Prozess effizient und transparent.
Verlässliche Ergebnisse ohne False Positives
Vermeiden Sie unnötige Mehraufwände durch falsch positive Ergebnisse und konzentrieren Sie sich auf die tatsächlichen Verbesserungen, die Ihre Website benötigt – überwachen Sie fortlaufend den Status der Barrierefreiheit Ihres Internetauftritts.
Schonen Sie Ihre Resourcen
Mit unseren benutzerfreundlichen Tools und einfachen Implementierungslösungen erleichtern wir die Optimierung Ihrer Website hin zu mehr digitaler Zugänglichkeit erheblich. Sparen Sie wertvolle Zeit und Personalaufwand – und konzentrieren Sie sich auf das, was wirklich zählt: Ihr Kerngeschäft!
Unsere Lösung senkt bestehende Barrieren deutlich ab und verbessert die Zugänglichkeit Ihres Webauftritts spürbar. Einmal integriert, sorgt unser Tool Fixstern dafür, dass Ihre Inhalte für Menschen mit Einschränkungen wesentlich einfacher zugänglich werden – ein großer Schritt in Richtung maximaler digitaler Inklusion.
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Die Registrierung
Einfach bei uns registrieren –hier klicken. Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter.
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Die Implementierung
In nur wenigen Minuten können Sie oder Ihr Administrator einen kleinen Code auf Ihrer Website implementieren. Die Anleitung steht Ihnen nach der Registrierung in unserem Kundenbereich zur Verfügung. Selbstverständlich unterstützen wir auch alle gängigen Content-Management-Systeme (CMS) wie WordPress, Joomla, Drupal, Typo3 und viele weitere.
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Fertig
Unser Tool ist einsatzbereit und senkt die Barrieren für die Nutzung Ihres Webauftritts erheblich – ein bedeutender Schritt hin zu mehr Barrierefreiheit nach WCAG, BITV und EN 301 549.